Kreisbrandinspektion Ansbach: Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz

Wenn es um Rechtsfragen im Feuerwehrdienst, beispielsweise beim Führen von Einsatzfahrzeugen, geht, ist Ralf Fischer, Stadtbrandinspektor, Richter, stellvertretender Kreisbrandmeister a.D. und Schriftsteller, einer der führenden Dozenten in Deutschland.

Herr Fischer verfügt über sehr fundierte Kenntnisse, die weit über die Landesgrenzen von Nordrhein-Westfalen hinausgehen und kennt auch das bayerische Feuerwehrrecht sehr gut. Daher veranstaltete das Landratsamt Ansbach am 06.12.2024 für die besonderen Feuerwehrführungskräfte des Landkreises eine Fortbildungsveranstaltung an der Herr Fischer ausführlich über rechtliche Fragestellungen rund um den Feuerwehreinsatz referierte.

Anhand eines Einsatzes, begonnen mit der Anfahrt im privaten PKW bis hin zur Einsatzstelle mit Feuerwehrfahrzeugen, wurde das Thema rechtlich ausgearbeitet. Darauf aufbauend wurden Themen wie Amtshilfe und die Zuständigkeit der Feuerwehren beleuchtet. Die Heranziehung von Personen oder das Erteilen von Platzverweisen bildeten als besondere Eingriffe einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Die Informationen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte an der Einsatzstelle sowie die zivil- und strafrechtliche Haftung waren sehr interessant. Der aktive Unterricht wurde genutzt, um juristisches Halbwissen zu korrigieren und anhand zahlreicher Praxisbeispiele und einiger Rollenspiele konnte ein vermeintlich „trockenes“ Thema sehr anschaulich erklärt werden.

Alles in allem ein gelungener Tag, der allen 29 Teilnehmern sicherlich im Umgang mit den verschiedenen Situationen an der Einsatzstelle geholfen hat. Ein besonderer Dank gilt Lena Eff, die zusammen mit Jörg Scherbaum, Sachbereichsleiter 31 – Feuerwehr und Katastrophenschutz im Landratsamt Ansbach, die Ausbildung möglich gemacht hat.