Oster- und Sonnwendfeuer im Landkreis Ansbach: Was erlaubt ist – und was nicht
Im Landkreis Ansbach gelten klare Regeln für das Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Osterfeuer müssen mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dabei ist eine schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers erforderlich. Außerdem sollte der Kommandant der örtlich zuständigen Feuerwehr sowie die Polizei informiert werden.
Waldbrandgefahr
Darüber hinaus dürfen Feuer nur bei geeigneter Wetterlage entzündet werden – bei starkem Wind ist das Abbrennen verboten, und bereits entzündete Feuer sind sofort zu löschen. Ein Abstand zu Wäldern sollte eingehalten werden. Aktuell gilt zudem im Landkreis Ansbach die Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5. Damit sind trockene Wälder besonders stark von Feuern gefährdet.
Das sollte nicht in das Oster- und Sonnenwendfeuer
Verwendet werden dürfen ausschließlich natürliche, unbehandelte pflanzliche Materialien. Das Verbrennen von Abfällen, behandeltem Holz oder sonstigen brennbaren Stoffen ist nicht erlaubt. Feuerstellen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben, und beim Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein. Die Überreste des Feuers sind umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen – zum Beispiel über die Deponie Im Dienstfeld in Aurach (Deponieklasse I).
Unnötige Einsätze für Feuerwehren
Die Feuerwehr ist verpflichtet, ein vorzeitig entzündetes Oster- oder Sonnwendfeuer zu löschen. Solche Einsätze sind mit hohen Material- und Personalkosten verbunden. Vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung kann als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Darüber hinaus können dem Verursacher bei einem Feuerwehreinsatz – etwa durch vorzeitiges oder unkontrolliertes Abbrennen – die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Die Feuerwehren des Landkreises Ansbach bitten alle Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Handeln und um Beachtung dieser Hinweise. Nur so können Tradition und Sicherheit miteinander vereinbart werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Landratsamtes Ansbach.
Symbolfoto: Tizian Gerbing